Therapie-Informationen

Altersgruppen

Kinder von 4 bis 13 Jahren und Jugendliche bzw. junge Erwachsene ab 14 bis 21 Jahren
kommen einmal wöchentlich zu Einzelsitzungen in die Praxis.
Die Dauer der Therapie richtet sich nach der jeweiligen Problematik.
Säuglinge und Kleinkinder bis zu 3 Jahren kommen mit Mutter oder Vater zur Therapie.

Ablauf

Vor Beginn einer Psychotherapie finden maximal 5 Probesitzungen und eine psycho-
diagnostische Untersuchung statt. Bei diesen Terminen wird überprüft, ob eine Therapie
sinnvoll ist. Außerdem dienen sie dem gegenseitigen Kennenlernen, um ein Vertrauens-
verhältnis zwischen Patienten und Therapeutin aufzubauen. Um den Ablauf zu erleichtern,
bitte ich Eltern oder andere Bezugspersonen, den beigefügten Elternfragebogen ausgefüllt
zum ersten Termin mitzubringen.

Elternfragebogen als PDF zum download: Elternfragebogen

Im Anschluss an eine psychologische Diagnostik wird gemeinsam mit den Eltern besprochen,
inwieweit die Notwendigkeit für eine psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes gegeben
ist. Besteht die Indikation für eine Verhaltenstherapie wird gemeinsam mit dem Kind/dem oder
der Jugendlichen und den Eltern geklärt, ob eine ausreichende Motivation und Mitarbeitsbereit-
schaft gegeben ist, denn diese ist von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Behandlung.
Im nächsten Schritt wird dann festgelegt, ob voraussichtlich eine Kurz- oder Langzeittherapie
beantragt werden soll. Die Eltern werden bei der Bewältigung der Formalitäten für ihre Kranken-
kasse unterstützt. Vor Therapiebeginn werden konkrete Therapieziele festgelegt, an denen alle
gemeinsam arbeiten möchten. In der ersten Phase der Therapie ist in der Regel ein fester Termin
pro Woche vorgesehen. Das Einbeziehen der Bezugspersonen (Eltern, Lehrer, Erzieher, usw.) ist
obligatorischer Bestandteil der Therapie.

Kurzzeittherapie

Eine Kurzzeittherapie dauert ca. 6 Monate. Hierfür können maximal 24 Sitzungen für die Kinder
bzw. Jugendlichen und bis zu 6 Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Bezugs-
personen beantragt werden. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 50 Minuten.

Langzeittherapie

Eine Langzeittherapie ist dann sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie nicht ausreichend erscheint.
Es werden in der Regel 50 Stunden beantragt. Für eine begleitende Beratung der Eltern bzw.
Bezugspersonen können zusätzliche Sitzungen beantragt werden.

Übernahme der Kosten

Vor dem Beginn einer Psychotherapie wird ein schriftlicher Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.
Nach Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die
weitere Behandlung.
Bei den privaten Krankenkassen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich, jedoch bestehen unter-
schiedliche Vertragsbedingungen. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Kasse vorab
über die entsprechenden Regelungen informieren.

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über den
oder die Patienten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/ Bezugspersonen bzw. der volljährige
Jugendliche entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht.

Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde
ich als Psychotherapeutin entbunden bin.

Behandlungsrelevante Aspekte der Therapie können jedoch anonymisiert mit einem Supervisor
besprochen werden. Dieser ist ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

1. Gesetz über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeu- tengesetz – PsychThG vom 16.06.1998, Bundesgesetzblatt, Seite 1311) zuletzt geändert am 20.06.2002 (Bundesgesetzblatt 1, Seite 1946, 1996).

2. Berufsordnung der Landespsychotherapeutenkammer SH